Gemäß § 25 BGB wird die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins durch die Vereinssatzung bestimmt.
Gemäß § 6 der Satzung erhebt der Verein Beiträge. In der Beitragsordnung sind die Regelungen dazu detailliert beschrieben. In der Anlage A finden Sie die derzeitigen gültigen Mitgliedsbeiträge.
- Beitragsordnung des SV Wormersdorf 1946 e. V. vom 24.03.2023, gültig ab 01.01.2024
In der Ordentlichen Mitgliederversammlung am 4. März 2016 hat der Verein eine Ehrungsordnung verabschiedet, die am 29.06.2021 aktualisiert wurde.
In der Ordentlichen Mitgliederversammlung am 15. März 2019 hat der Verein eine Datenschutzordnung verabschiedet, die am 25.06.2021 aktualisiert wurde.