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Satzung und Ordnungen

 

Gemäß § 25 BGB wird die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins durch die Vereinssatzung bestimmt.

 

 

Gemäß § 6 der Satzung erhebt der Verein Beiträge. In der Beitragsordnung sind die Regelungen dazu detailliert beschrieben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

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© SV Wormersdorf 1946 e. V.

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