Satzung und Ordnungen

Gemäß § 25 BGB wird die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins durch die Vereinssatzung bestimmt.
- Satzung des SW Wormersdorf 1946 e. V. vom 20.5.2005, Stand 20.4.2012
Gemäß § 6 der Satzung erhebt der Verein Beiträge. In der Beitragsordnung sind die Regelungen dazu detailliert beschrieben.

